Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Die "Information zum Datenschutz" habe ich zur Kenntnis genommen.
der Hebammenpraxis Bad Salzuflen
Stand: November 2025
Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der Hebammenpraxis Bad Salzuflen, Werler Str.49, 32105 Bad Salzuflen (Sarah Bökhaus, Elena Kamm, Nicola Nickel, Kira Refisch, Andrea Woineck).
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflichen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGA V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
1.1 abrechenbare Leistungen
1.2 Eigenanteil
(1) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, kann die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung stellen.
(2) Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann.
1.3 Kosten für Kurse
Die Kosten für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kurstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 wird ausdrücklich verzichtet.
1.4 Privatpatientinnen
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenverordnung NRW. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 21 Tagen zu zahlen. Die Leistungsempfängerin ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
Die Anmeldung zu Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website Hebamio. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail, wenn ein Platz im Kurs frei ist. Diese gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Falls kein Platz mehr zur Verfügung steht, werden sie automatisch auf die Warteliste für den jeweiligen Kurs gesetzt und werden informiert, falls ein Platz frei wird. Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen.
2.1 Selbstzahlerkurse
Kurse, die nicht im Hebammenhilfevertrag gemäß § 134a SGB V über die Versorgung mit Hebammenhilfe inbegriffen sind, müssen von den Teilnehmenden selbst bezahlt werden. Dazu gehören u.a.: Schwangeren-Yoga, MOVEnART®Präpartal-Empowerment (Kraftorientiertes Beckenbodentraining), Pränatales Training (Beckenbodenfitness), Nordic-Walking in der Schwangerschaft, Stillvorbereitungskurse, Beikostkurse, Babymassage, MOVEnART® Beckenboden-Empowerment (Kraftorientiertes Beckenbodentraining). Die Kursgebühren sind dem Kursangebot zu entnehmen und bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn der jeweiligen Kursleitung zu überweisen. Wird die Kursgebühr nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Platz anderweitig vergeben werden.
2.2 Partnergebühr Geburtsvorbereitungskurs
Für Geburtsvorberitungskurse mit PartnerIn ist eine Partnergebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr ist dem jeweiligen Kursangebot zu entnehmen und wird bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn an die jeweilige Kursleitung überwiesen.
3. Kursstornierung
Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei einer Stornierung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr fällig. Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 21 Tagen zu begleichen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Sofern eine Ärztin/Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärtzlichveranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer Hebammenkollegin.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.