AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                                  der Hebammenpraxis Bad Salzuflen

                                                          Stand: November 2025

 

                                                        Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der Hebammenpraxis Bad Salzuflen, Werler Str.49, 32105 Bad Salzuflen (Sarah Bökhaus, Elena Kamm, Nicola Nickel, Kira Refisch, Andrea Woineck).

 

 

1.                                                Leistungen und Kosten

Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflichen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGA V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

 

                                                  1.1 abrechenbare Leistungen

Hilfeleistung in der Schwangerschaft 
Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren 
CTG-Überwachung
Individuelle Stillvorbereitung 
Hilfeleistung bei einer frühen außerklinischen Fehlgeburt bis 11+6 SSW
Hilfeleistung im Wochenbett
Hilfeleistung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes 
Geburtsvorbereitungskurse
Rückbildungskurse

                                         

                                                  1.2 Eigenanteil

(1) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, kann die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung stellen. 

(2) Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann.

 

                                                  1.3 Kosten für Kurse

Die Kosten für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kurstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 wird ausdrücklich verzichtet.

 

                                                 1.4  Privatpatientinnen

 

Privatpatientinnen erhalten die Rechnung  von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenverordnung NRW.  Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 21 Tagen zu zahlen. Die Leistungsempfängerin ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.

 

2.                                                 Kursanmeldung

Die Anmeldung zu Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website Hebamio. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail, wenn ein Platz im Kurs frei ist. Diese gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Falls kein Platz mehr zur Verfügung steht, werden sie automatisch auf die Warteliste für den jeweiligen Kurs gesetzt und werden informiert, falls ein Platz frei wird. Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen.

 

   2.1                                              Selbstzahlerkurse

Kurse, die nicht im Hebammenhilfevertrag gemäß § 134a SGB V über die Versorgung mit Hebammenhilfe inbegriffen sind, müssen von den Teilnehmenden selbst bezahlt werden. Dazu gehören u.a.:  Schwangeren-Yoga, MOVEnART®Präpartal-Empowerment (Kraftorientiertes Beckenbodentraining), Pränatales Training (Beckenbodenfitness), Nordic-Walking in der Schwangerschaft, Stillvorbereitungskurse, Beikostkurse, Babymassage, MOVEnART® Beckenboden-Empowerment (Kraftorientiertes Beckenbodentraining). Die Kursgebühren sind dem Kursangebot zu entnehmen und bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn der jeweiligen Kursleitung zu überweisen. Wird die Kursgebühr nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Platz anderweitig vergeben werden. 

 

     2.2                                                Partnergebühr Geburtsvorbereitungskurs

Für Geburtsvorberitungskurse mit PartnerIn ist eine Partnergebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr ist dem jeweiligen Kursangebot zu entnehmen und wird bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn an die jeweilige Kursleitung überwiesen. 

 

    3.                                                Kursstornierung

Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei einer Stornierung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr fällig. Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 21 Tagen zu begleichen. 

 

4.                                               Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Sofern eine Ärztin/Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärtzlichveranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer Hebammenkollegin.